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AGB

AGB

Allgemeine Leistungs-, Verkaufs- und
Lieferbedingungen der
KOSTROWA Gebäudereinigung

Version 1.0 – Stand 10.04.2021
1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Leistungs-, Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen (nachfolgend auch ALVLB genannt)
gelten im Zusammenhang mit den von uns erbrachten
Leistungen und für die Abwicklung aller unserer Lieferungen von
Waren und den damit im Zusammenhang stehenden Leistungen
gegenüber Privaten, Unternehmen, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.1

Entgegenstehende oder von unseren ALVLB abweichende
Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Unsere ALVLB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren ALVLB abweichender
Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers die Leistung oder
Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.2

Unsere ALVLB werden spätestens mit Annahme der Lieferung
oder Beginn der Leistung Vertragsbestandteil. Bei ständigen
Geschäftsbeziehungen gelten unsere ALVLB auch für künftige
Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird, sofern sie dem Besteller bei einem früheren
von uns bestätigen Auftrag zugegangen sind.

1.3

Im Übrigen finden auf alle unsere Leistungen und Lieferungen,
die in den dem Besteller bekannt gemachten Produktunterlagen
enthaltenen technischen Bedingungen Anwendung.

1.4

Der Begriff Schadensersatzansprüche in diesen ALVLB beinhaltet
auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2. Bestellungen und nachträgliche Änderungen

2.1

Unsere sämtlichen Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung
freibleibend.

2.2

Bestellungen/Aufträge der Besteller/Auftraggeber sind verbindlich.
Wir können sie innerhalb von zwei Wochen nach
Zugang entweder schriftlich oder durch Auslieferung oder
Aufnahme der Leistung an den Besteller/Auftraggeber
annehmen. Erfolgt die Bestellung/der Auftrag auf elektronischem
Wege und wird eine Zugangsbestätigung erstellt, stellt diese
Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung/des Auftrages dar. Die Auftragsbestätigung kann mit
der Zugangsbestätigung verbunden werden.

3. Preis- und Zahlungsbedingungen

3.1

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich unsere
Preise in Euro ausschließlich Anfahrtskosten, Fracht, Zoll,
Einfuhr, Nebenabgaben und Verpackung. Die gesetzliche
Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2

Soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde – auf
Rechnungen ausdrücklich ausgewiesen – haben Zahlungen für
Leistungen und Lieferungen innerhalb 10 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Länger laufende
Zahlungsziele oder Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit dies
individuell vereinbart ist.

3.3

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller/dem Auftraggeber nur
dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von uns anerkannt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller/der Auftraggeber nur
berechtigt, wenn sein Anspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.

3.4

Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

3.5

Wir sind berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn
nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere
vertraglichen Ansprüche durch die mangelhafte Leistungsfähigkeit
des Bestellers/des Auftraggebers gefährdet sind.

4. Fristen für Lieferungen, Leistungen und Verzug

4.1

Nur ausdrücklich vereinbarte Leistungs-, Fertigstellungs- und
Liefertermine sind für uns verbindlich. Maßgebend ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung. Durch nachträglich von uns
akzeptierte Änderungen verschieben sich vereinbarte
Ausführungs-/Liefertermine je nach Umfang der Änderungswünsche
um einen angemessenen Zeitraum auf einen späteren
Termin, es sei denn, wir haben die Einhaltung des ursprünglich
vereinbarten Termins ausdrücklich nochmals schriftlich bestätigt.

4.2

Der Besteller/Auftraggeber kann uns zwei Wochen nach
Überschrei tung eines unverbindl ichen Liefer – oder
Leistungstermins schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern, bzw. mit der Leistung zu beginnen.

4.3

Die Einhaltung von Fristen für Leistungen und Lieferungen setzt
den rechtzeitigen Eingang sämtlicher der vom Besteller/
Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung
vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen
durch den Besteller/Auftraggeber voraus. Werden diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich vereinbarte
Fristen in einem angemessenen Umfang; dies gilt dann nicht,
wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist.

4.4

Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferterminen setzt die
rechtzeitige ordnungsgemäße Belieferung durch jeweilige
Vorlieferanten voraus.

4.5

Wird die Leistung, bzw. dieWare zum vereinbarten Termin nicht
oder nicht rechtzeitig vom Besteller/Auftraggeber abgenommen,
können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch
machen.
Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des
vereinbarten Lieferpreises, bzw. der vereinbarten Vergütung. Der
Schadensersatz ist höher oder niedriger zu ersetzen, wenn wir
einen höheren, oder der Besteller/Auftraggeber einen
niedrigeren Schaden nachweisen können/kann.

4.6

Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt,
soweit diese für den Besteller/Auftraggeber zumutbar sind.

4.7

Eventuell anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten sind vom
Besteller/Auftraggeber zu tragen.

5. Warenrücknahme

5.1

Freiwillige Warenrücknahmen berechtigen zur Berechnung einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages.

5.2

Speziell für den Auftraggeber/Besteller beschaffte Waren sind
von der freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Storniert der Kunde einen Auftrag, für den bereits die Ware
bestellt, bzw. Materialien zur Durchführung der Leistung geordert
wurden, so werden diese dem Auftraggeber/Besteller voll
umfänglich berechnet. Es kann dem Anspruch die spätere
Nutzungsmöglichkeit der Ware oder des Materials nicht
entgegengehalten werden.

6. Abnahme- und Mängelrechte

6.1

Die von uns geschuldete vereinbarte vertragsgegenständlichen
Leistungen und Lieferungen ergibt sich ausschließlich aus den
vertraglichen Vereinbarungen mit dem Besteller/Auftraggeber.
Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem
Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindlich und
stel len keine Übernahmen von Hal tbarkei ts- oder
Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB dar, sondern
dienen der Beschreibung und sollen lediglich eine allgemeine
Vorstellung der darin beschriebenen Leistungen und Lieferungen
vermitteln. Dies gilt insbesondere auch für Muster und Farben
bei Oberflächenveredelungen und Materialien. Sofern der
Besteller/Auftraggeber verbindliche Muster wünscht, ist dies
ausdrücklich schriftlich in der Bestellung anzufordern. Die
Freigabe der dem Besteller/Auftraggeber überlassenen
verbindlichen Oberflächenmuster muss schriftlich durch den
Besteller/Auftraggeber erfolgen. Bis zum Zugang einer schriftlichen
Freigabeerklärung des Bestellers/Auftraggebers wird der
Auftrag nicht bearbeitet.
Etwaige Lieferfristen beginnen erst mit Zugang der
Freigabeerklärung bei uns. Abweichungen von den
Musterflächen im Hinblick auf Glanzgrad, Brillanz sowieStruktur
müssen ausdrücklich angefragt werden. Hierbei handelt es sich
um Sonderausführungen für die nicht die Bedingungen und
Preise der standardisierten Oberflächen gelten. Soweit nichts
anderes vereinbart, erfolgt die Beurteilung der Beschaffenheit
der vertragsgegenständlichen Leistungen nach den jeweils
aktuellen Standards, Güte und Prüfbestimmungen. Änderungen
der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, die dem
technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns im Rahmen des
Zumutbaren – auch ohne vorherige Ankündigung, jederzeit vor.
Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten
vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere
Oberflächenbearbeitungen, sachgemäß zu pflegen, wozu
Reinigung, Kontrolle und Wartung gehören.

6.2

Bei einmaligen Werkleistungen erfolgt die Abnahme
gegebenenfalls auch abschnittweise, spätestens drei Tage nach
Fertigstellung. Kommt der Besteller/Auftraggeber der
Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Werkleistung als
abgenommen.

6.3

Unsere Leistungen und Lieferungen gelten bei wiederkehrenden
Leistungen als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn
der Besteller/Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens bei
Ingebrauchnahme schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
Hierbei müssen Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels genau
beschrieben werden.

7. Mängelhaftung

Beratungsleistungen sind unentgeltliche Nebenleistungen, zu
denen wir nicht verpflichtet sind, es sei denn, es wird ein
gesonderter entgeltlicher Zusatzauftrag erteilt.

7.1

Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Lieferungen
nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden, Vollständigkeit
und Mängelfreiheit zu überprüfen. Transportschäden, Mängel,
Falsch- oder Minderlieferungen sowie Abweichungen vom
Lieferschein, bzw. von der Rechnung, sind uns unverzüglich,
spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls
gilt die Sendung als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377
HGB.

7.2

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Leistung oder
Lieferung nachweisbar ist, sind wir nach unserer Wahl berechtigt
zur Mängelbeseitigung, bzw. zur Ersatzlieferung.

7.3

Schlägt die Nacherfüllung drei Mal fehl, so ist der Besteller/
Auftraggeber vorbehaltlich anderslautender Regelungen in
dieser ALVLB berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen
Mängelrechte geltend zu machen.

7.4

Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht bei natürlicher
Abnutzung, Verschleiß oder Schäden, die in Folge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter
Vorarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, oder die aufgrund
besonderer äußerer – insbesondere chemischer, elektrochemischer
oder elektrischer – Einflüsse entstehen, die nach dem
Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

7.5

Ansprüchen wegen Mängelhaftung sind außerdem in folgenden
Fällen ausgeschlossen:
a) bei bauseitig verursachten Schäden, auch wenn sie nicht in
den Verantwortungsbereich des Bestellers fallen, beispielsweise
Schweißarbeiten, Isolierarbeiten, Beton- und Putzarbeiten, sowie
bei Schäden und Farbveränderungen, die durch den Kontakt mit
Fremdstoffen ausgelöst worden sind, die wir nicht selbst benutzt
haben.
b) die Schäden, die in Folge direkter oder indirekter
schadenauslösender Kontakte mit dem von uns erstellten Werk
oder der von uns erbrachten Leistungen entstanden sind, z.B.
durch Säuren, Laugen etc.

7.6

Werden vom Besteller/Auftraggeber oder von Dritten
unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche wegen
Mängelhaftung, wenn dem Besteller/Auftraggeber nicht der
Nachweis gelingt, dass die unsachgemäßen Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten bei der Herbeiführung des Mangels
nicht ursächlich waren.

7.7

Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Leistung, bzw.
Lieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. den §§ 438
Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a) Abs. 1 Nr. 2 BGB längere
Fristen vorschreibt, bzw. ausdrücklich die Bestimmungen der
VOB als vereinbart gelten, sowie in den Fällen der Verletzung
des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bei einer von uns
vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung,
bei Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos und
bei arglistigen Verschweigen eines Mangels.
Soweit ein Fall der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a)
Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegt, verjähren Mängelansprüche in 4
Jahren.

8. Haftung

8.1

Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns einschließlich
vom Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen
Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung
solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind.
Die Haftung ist allerdings beschränkt auf Schäden, die
typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Der typische Schaden übertrifft in keinem Fall 100.000,00
€. Wir haften insbesondere nicht für nichtvorhersehbare
mittelbare Folgeschäden. An Abbildungen, Kalkulationen und
sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-,
Geschmacksmuster und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für
solche Unterlagen, die wir als vertraulich bezeichnet haben. Vor
ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller/Auftraggeber
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er erkennt alle
unsere zustehenden Schutzrechte ausdrücklich an.

8.3

Die Rechte des Bestellers/Auftraggebers aus dem Liefervertrag
sind, mit Ausnahme von Geldforderungen, nicht übertragbar.

8.4

Wir sind berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehung vom
Besteller/Auftraggeber enthaltenen Daten einem Kreditversicherer
zum Zwecke des Abschlusses einer Kreditversicherung
zu übermitteln.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1

Für unsere Leistungen und Lieferungen gilt der sich aus unserer
Auftragsbestätigung ergebende Erfüllungsort. Der Erfüllungsort
ist insoweit gleichzusetzen mit dem Lieferort.

9.2

Unser Firmensitz ist alleiniger Gerichtsstand für alle, sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten. Wir sind jedoch
auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Bestellers/
Auftraggebers berechtigt.

10. Anwendbares Recht

10.1

Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich für
die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien das für die
Bundesrepublik Deutschland maßgebliche Recht. Die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

10.2

Vorstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den
Privatkunden nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist.

10.3

Die KOSTROWA Gebäudereinigung beteiligt sich nicht an
Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

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